Sitzung: 13.02.2020 STR/005/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 0
Stadtrat Hartmann verweist auf eine fehlende Baumverordnung; der Umweltbeirat habe den vorliegenden Antrag bereits befürwortet. Er unterstreicht das bisher tadellose Verhalten diesbezüglich der Kitzinger Stadtgärtnerei, bemängelt jedoch das Vorgehen der BauGmbH, da es jüngst zu einer Fällung eines 30-50 Jahre alten Baumes kam.
- Vom Antrag v. 03.02.2020
der Bayernpartei Kitzingen wird Kenntnis genommen.
- Bei vorgesehenen Fällungen
von Bäumen (auf Grundstücken der Bau GmbH, Stadtbetriebe GmbH) mit einem
Stammumfang von mehr als 60 cm muss ein unabhängiges Baumgutachten
angefertigt werden und den Mitgliedern des Umweltausschusses mit einer
angemessenen Einspruchsfrist vorgelegt werden.
- Gleichsam sollen gefällte Bäume auf städtischem Grund (auch auf den Grundstücken der Bau GmbH, Stadtbetriebe GmbH) im Ausgleich mit 1:3 ersetzt werden.