Da es aus dem Gremium keine Fragen zu den Niederschriften bestehen, gibt Oberbürgermeister Müller die Genehmigung dieser zur Abstimmung.
Die Niederschriften
der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates vom 16.05.2019, 04.07.2019 und
13.02.2020 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.