Betreff
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020,
das Investitionsprogramm 2019 - 2023 und die Finanzplanung 2019 - 2023
sowie über den Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe
Vorlage
2020/075
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Siehe „Vorlagebericht der Stadtkämmerei zur Haushaltsverabschiedung“ vom 09.03.2020 sowie „Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen“ vom 09.03.2020.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Haushaltssatzung

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung, Art. 20 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes und § 6 der Satzung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt:

 

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                       58.188.310 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                       24.033.500 €

ab.

 

 

Der Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt:

 

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                                3.900 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                              20.900 €

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 3.500.000 € festgesetzt.

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 92.900 € festgesetzt.

 

Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        315 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                  315 v. H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                    360 v.H.

 

 

§ 5

 

1.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

 

2.    Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

 

 

3.      Haushaltsplan

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2020 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:

 

·         Gesamtplan

·         Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit

Deckungsvermerken und sonstigen Vollzugsbestimmungen

·         Sammelnachweis Personalkosten

·         Stellenplan für die Beamten und Arbeitnehmer

 

4.    Finanzplan und Investitionsprogramm

Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2019 bis 2023 mit folgenden Summen.

 

für 2019                                                     75.906.190 €

für 2020                                                     82.221.810 €

für 2021                                                     79.741.320 €

für 2022                                                     71.163.800 €                                                  

für 2023                                                     68.414.870 €

 

 

 

 

 

 

und das der Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm mit folgenden Summen:

 

für 2019                                                     19.852.650 €

für 2020                                                     24.033.500 €

für 2021                                                     21.489.850 €

für 2022                                                     13.583.950 €

für 2023                                                       9.814.250 €

 

 

5.    Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2020 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgenden Summen:

 

Verwaltungshaushalt                                         3.900 €

Vermögenshaushalt                                         20.900 €