1.      Es wird Bezug genommen auf die Beschlussfassung zu den Sofortmaßnahmen im Notwohngebiet vom 17.04.2018 (Auszug aus der Niederschrift, Anlage 1) sowie die Sitzungsvorlage für den Stadtrat vom 26.07.2018 Nr. 2018/193 (Anlage 2). Die Sofortmaßnahme und die Gewährung des Zuschusses für die Träger wurden demnach für einen Zeitraum von zwei Jahren bis 2020 beschlossen.

 

Die Sofortmaßnahme wurde von Anbeginn an auf der Grundlage der zwischen der Stadt und den Maßnahmenträgern geschlossenen Maßnahmenvereinbarung erfolgreich durchgeführt. Aus Sicht der Verwaltung wurde das Ziel der Sofortmaßnahme, nämlich eine Verbesserung der Situation durch eine soziale Beratung und ein Krisenmanagement  vor Ort erreicht. Als Anlage 3 ist der aktuelle Tätigkeitsbericht des ökumenischen Projektes beigefügt. Die Steuerung der Arbeit vor Ort erfolgt in Einzelabstimmungen und in der Steuerungsgruppe, die sich viermal im Jahr trifft.

 

Im Februar 2020 wurde das durch das Büro Planwerk erarbeitete „Konzept zur Neustrukturierung des Notwohngebietes“ vom Stadtrat zustimmend Kenntnis genommen und die Umsetzung der Variante 2 a beschlossen. Maßnahmen, die zur Umsetzung des Konzeptes ergriffen werden, werden nun durch die Verwaltung ausgearbeitet und dann umgesetzt. Diese werden jedoch erst nach der planmäßigen Beendigung der Sofortmaßnahme „Soziale Betreuung“ im Oktober 2020 greifen können.

 

2.      Seit Januar hat die Verwaltung Gespräche mit den Maßnahmenträgern, d. h. dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e. V. und der Diakonie Kitzingen aufgenommen zu der Frage, ob das Projekt Soziale Betreuung verlängert werden kann. Die Maßnahmenträger haben grundsätzlich ihre Zustimmung erteilt. Im Ergebnis haben die Maßnahmenträger mit Schreiben vom 22.01.2020 (Anlage 4) ein zeitlich verlängertes Konzept für die „Sozialberatung Egerländer Straße Kitzingen – ein ökumenisches Projekt“ vorgelegt für die Jahre 2020 - 2022. Dieses ist gleichlautend mit dem Projektrahmen und den Projektinhalten der bereits laufenden Sofortmaßnahme. Lediglich der Aufwand für das Projekt hat sich nach Angabe der Maßnahmenträger von vormals 207.191,75 € auf 245.623,30 € erhöht. Hintergrund sind insbesondere die gestiegenen Personalkosten. Die Kostensteigerung ergibt sich aus einer höheren Erfahrungsstufe einer Mitarbeiterin und der prospektiven Tarifsteigerung.

 

Die Caritas und die Diakonie sind bereit, wie auch bei dem bisherigen Projekt, von den ermittelten Kosten insgesamt 20.000,00 € für die beiden Folgejahre zu übernehmen.

 

Mit Schreiben vom 06.02.2020 hat sich Herr Oberbürgermeister Müller an den Landkreis Kitzingen gewandt mit der Bitte um Prüfung und Beschlussfassung dazu, ob und in welcher Höhe sich dieser an den Kosten beteiligt. Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage ist dieser Tagesordnungspunkt lediglich im Ausschuss für Familie, Senioren und Integration des Landkreises beraten und dort beschlossen worden, dass der Landkreis einen Zuschuss von 37.500,00 € pro Jahr für insgesamt zwei Jahre zahlt, damit also ca. 1/3 der Kosten. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass sich die Stadt Kitzingen gemessen an den gestiegenen Gesamtkosten mit einem im Verhältnis gleichen Zuschuss beteiligt wie für die Projektjahre 2018, 2019 und 2020.

 

Der Kostenanteil der Stadt beläuft sich damit auf 75.500,00 € pro Jahr, d. h. also insgesamt auf 151.000,00 € für den Projektzeitraum.

 

 

 

 

3.      Ausblick

 

Wichtig erscheint es im Zusammenhang mit der Fortführung der „Sofortmaßnahme Sozialberatung“ den Schritt aus der „Sofortmaßnahme“ begleitend zur weiteren Umsetzung des „Konzeptes zur Umstrukturierung des Notwohngebietes“ hin zu einer dauerhaften Etablierung der Sozialberatung sowohl am Standort Egerländer Straße (Verbleib der Übergangswohnanlage) als auch für den voraussichtlich neuen Standort für obdachlose Familien mit Kindern im Blick zu behalten. Auch für diesen sollte eine Betreuung ermöglicht werden. Bereits im Rahmen der Projektgruppe zur Steuerung der Sofortmaßnahme wurde hier diskutiert, dass in der Verlängerung der Sofortmaßnahme eine schrittweise Anpassung an eine dauerhafte Sozialberatung erfolgen sollte.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es für die Übergangszeit bis zur tatsächlichen Neustrukturierung im Notwohngebiet sinnvoll, die Sofortmaßnahme zu verlängern und dies bereits jetzt zu beschließen. Für dieses Vorgehen spricht auch, dass die Mitarbeiter des Projektes nur befristete Arbeitsverträge bis zum Herbst 2020 haben. Es ist für deren persönliche Lebensplanung sowie die Projektplanung der Maßnahmenträger unerlässlich, frühzeitig über den Fortgang Bescheid zu wissen.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Es besteht Einverständnis, die mit Beschluss des Stadtrates vom 26.07.2018 beschlossene Sofortmaßnahme „Soziale Betreuung Notwohngebiet“ um zwei Jahre, d. h. vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2022, zu verlängern.

 

3.      Es besteht Einverständnis, zur Durchführung dieser Sofortmaßnahme dem von dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e. V. und der Diakonie Kitzingen getragenen Projekt „Sozialberatung Egerländer Straße Kitzingen - ein ökumenisches Projekt“ einen Zuschuss in Höhe von jährlich 75.500 € für insgesamt zwei Jahre zu gewähren.

 

Grundlage für die Verwendung des Zuschusses ist das Konzept der oben genannten Träger vom 20.01.2020.

 

4.      Die Haushaltsmittel für 2020 werden auf der Haushaltsstelle 0.4351.7039 überplanmäßig bereitgestellt. Die Mittel für die Jahre 2021 und 2022 werden im Haushaltsplan 2021 / 2022 eingestellt.