Seit dem 01.01.2020 ist die Gebührensatzung
für die Benutzung von städtischen Sportanlagen der Stadt Kitzingen in Kraft und
in Anwendung. Mit dieser 1. Änderungssatzung wird die Gebührensatzung
hinsichtlich des Tatbestandes zur Gebührenbefreiung (§ 4) ergänzt.
Die Ergänzung ist erforderlich,
da die Kooperationspartner der Offenen Ganztagsschulen und der Mittagsbetreuung
keine städtischen Einrichtungen, sondern Gebührenschuldner im Sinne von § 2
Abs. 2 c der geltenden Gebührensatzung sind. Damit würden Sie die in die
Kategorie c der Gebührentabelle fallen, müssten also mit die höchsten Gebühren
entrichten.
Da in den bereits geschlossenen
Vereinbarungen mit diesen Vereinen (Trägerschaftsvertrag zwischen der Stadt
Kitzingen und der gfi GmbH über die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung an der
Grundschule Kitzingen-Siedlung; Kooperationsvereinbarung zwischen der AWO und
der Stadt Kitzingen über die Gewährleistung einer Offenen Ganztagsschule an der
D.-Paul-Eber-Mittelschule) geregelt ist, dass die zur Betreuung der Kinder
erforderlichen Räumlichkeiten von der Stadt Kitzingen entgeltfrei zur Verfügung
gestellt werden, ist dieser neue Gebührenbefreiuungstatbestand erforderlich.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Stadt Kitzingen erlässt aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264) folgende
1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für
die Benutzung von städtischen Sportanlagen der Stadt Kitzingen
§ 1
Satzungsänderung
Die Gebührensatzung für die Benutzung von städtischen Sportanlagen der Stadt Kitzingen vom 04.07.2019 wird wie folgt geändert:
§ 4 wird um die Buchstaben f) und g) erweitert:
f) Nutzung durch die Kooperationspartner der Offenen Ganztagsschulen in städtischer Sachaufwandsträgerschaft
g) Nutzung durch den Träger der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung der Grundschule Kitzingen-Siedlung
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.