Betreff
Gebührensatzung für die Benutzung von städtischen Sportanlagen der Stadt Kitzingen; hier: Erlass 1. Änderungssatzung
Vorlage
2020/082
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Seit dem 01.01.2020 ist die Gebührensatzung für die Benutzung von städtischen Sportanlagen der Stadt Kitzingen in Kraft und in Anwendung. Mit dieser 1. Änderungssatzung wird die Gebührensatzung hinsichtlich des Tatbestandes zur Gebührenbefreiung (§ 4) ergänzt.

 

Die Ergänzung ist erforderlich, da die Kooperationspartner der Offenen Ganztagsschulen und der Mittagsbetreuung keine städtischen Einrichtungen, sondern Gebührenschuldner im Sinne von § 2 Abs. 2 c der geltenden Gebührensatzung sind. Damit würden Sie die in die Kategorie c der Gebührentabelle fallen, müssten also mit die höchsten Gebühren entrichten.

 

Da in den bereits geschlossenen Vereinbarungen mit diesen Vereinen (Trägerschaftsvertrag zwischen der Stadt Kitzingen und der gfi GmbH über die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung an der Grundschule Kitzingen-Siedlung; Kooperationsvereinbarung zwischen der AWO und der Stadt Kitzingen über die Gewährleistung einer Offenen Ganztagsschule an der D.-Paul-Eber-Mittelschule) geregelt ist, dass die zur Betreuung der Kinder erforderlichen Räumlichkeiten von der Stadt Kitzingen entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden, ist dieser neue Gebührenbefreiuungstatbestand erforderlich.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadt Kitzingen erlässt aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264) folgende

 

1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung von städtischen Sportanlagen der Stadt Kitzingen

 

§ 1

Satzungsänderung

 

Die Gebührensatzung für die Benutzung von städtischen Sportanlagen der Stadt Kitzingen vom 04.07.2019 wird wie folgt geändert:

 

§ 4 wird um die Buchstaben f) und g) erweitert:

 

f)     Nutzung durch die Kooperationspartner der Offenen Ganztagsschulen in städtischer Sachaufwandsträgerschaft

 

g)    Nutzung durch den Träger der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung der Grundschule Kitzingen-Siedlung

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.