Mit Beschluss vom 13.02.2020 wurde die Änderungssatzung zur Musikschulgebührensatzung bereits beschlossen (siehe Sitzungsvorlage Nr. 2020/035), allerdings mit dem Datum des Inkrafttretens am 01.03.2020.
Da das neue Schuljahr erst am 01.09. beginnt und bis dahin für das laufende Schuljahr noch die bisherigen Gebühren gelten, kann die Änderungssatzung erst zum 01.09.2020 in Kraft treten.
Demnach ist der Beschluss vom 13.02.2020 aufzuheben und die Änderungssatzung neu zu erlassen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Beschluss vom 13.02.2020 wird aufgehoben.
3. Die Stadt Kitzingen erlässt aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264) folgende
1. Änderungssatzung
zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Kitzingen
(Musikschulgebührensatzung)
§ 1
Satzungsänderung
1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf ein Schuljahr (01.09. – 31.08. des darauffolgenden Jahres). Sie sind jeweils vierteljährlich zu entrichten.
Die Jahresgebühr für folgende Fächer beträgt:
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Schüler aus Kitzingen und Iphofen |
Gastschüler |
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Jahresgebühr |
¼-jährlich |
Jahresgebühr |
¼-jährlich |
Elementare Musikerziehung: |
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Musik für Kleine und Große |
210,00 € |
52,50 € |
374,00 € |
93,50 € |
Musikalische Früherziehung Musikalische Grundausbildung |
280,00 € |
70,00 € |
500,00 € |
125,00 € |
Instrumentale Grundausbildung
(elementares Tastenspiel, elementares Saitenspiel) |
Gebühr je nach Gruppenstärke – siehe Gebühr Gruppenunterricht
Instrumentalunterricht |
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Instrumental- und Vokal-unterricht: |
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Einzelunterricht 45 Minuten |
1.016,00 € |
254,00 € |
1.931,00 € |
482,75 € |
Einzelunterricht 30 Minuten |
717,00 € |
179,25 € |
1.392,00 € |
348,00 € |
Einzelunterricht 22,5 Minuten (in Ausnahmefällen) |
538,00 € |
134,50 € |
1.044,00 € |
261,00 € |
Gruppenunterricht 45 Minuten: |
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2er Gruppe |
538,00 € |
134,50 € |
1.044,00 € |
261,00 € |
3er Gruppe |
415,00 € |
103,75 € |
797,00 € |
199,25 € |
ab 4er Gruppe (in Ausnahmefällen) |
336,00 € |
84,00 € |
663,00 € |
165,75 € |
Ensemblefächer |
158,00 € |
39,50 € |
158,00 € |
39,50 € |
Chor, Chortheater |
74,00 € |
18,50 € |
74,00 € |
18,50 € |
Erwachsenenchor (Gastschüler) |
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160,00 € |
40,00 €“ |
2. § 6 Satz 4 wird wie folgt neu gefasst: „Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. des Kalenderjahres, in dem das betroffene Schuljahr geendet hat, bei der Musikschule eingegangen sein.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2020 in Kraft.