Betreff
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Armin-Knab-Straße";
hier: Umlegungsverfahren
Vorlage
2020/092
Aktenzeichen
SG 63
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Im Zusammenhang mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Armin-Knab-Straße“ werden durch den Vorhabenträger Erschließungsarbeiten (Straße, Gehweg, Ver- und Entsorgungsleitungen) durchgeführt.

Art und Umfang werden in einem Erschließungsvertrag geregelt.

Alle hierfür notwendigen Flächen befinden sich in Privatbesitz.

In dem Vertrag ist geregelt, dass nach Abschluss der Erschließungsarbeiten die Straßen- und Gehwegflächen unentgeltlich an die Stadt Kitzingen übergehen.

Voraussetzung hierfür ist die Durchführung eines Umlegungsverfahrens. Dieses Verfahren ist förmlich anzuordnen und kann nach § 46 Abs. 4 (BauGB) an das Vermessungsamt übertragen werden. Das Vermessungsamt führt dann alle im Verfahren notwendigen Maßnahmen durch.

Die Kosten für die Vermessung und die Durchführung des Umlegungsverfahrens belaufen sich nach einer Kostenschätzung des Vermessungsamtes auf ca. 25.000 €.

Die Festsetzung eines Ausgleichsbetrages ist nicht notwendig, da der Flächenübergang unentgeltlich erfolgt.

Die Verwaltung schlägt vor, das Vermessungsamt Würzburg, Außenstelle Kitzingen mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens zu beauftragen.

Die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € sind bereit zu stellen.

 

Hinweis.

Das Verfahren beginnt unmittelbar nach Beschlussfassung und nachfolgender Auftragserteilung und wird nach der vollständigen Herstellung der Erschließungsanlagen mit abschließender Vermessung und Flächenzuteilung abgeschlossen.

Auf der Grundlage dieses Verfahrens werden die Erschließungsanlagen in das Eigentum der Stadt Kitzingen übergehen und stimmen in dieser Form mit den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes Nr. 18 „Armin-Knab-Straße“ überein.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen. 

 

2.    Im Zusammenhang mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Armin-Knab-Straße“ wird ein Umlegungsverfahren angeordnet.

 

3.    Die Durchführung des Verfahrens wird gemäß § 46 Abs. 4 (BauGB) an das Vermessungsamt Würzburg, Außenstelle Kitzingen übertragen.

 

4.    Die Kosten für die Vermessung und die Durchführung des Verfahrens in Höhe von ca. 25.000 € trägt die Stadt Kitzingen. Die notwendigen Mittel werden bereitgestellt.