hier: Umlegungsverfahren
Im Zusammenhang mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Armin-Knab-Straße“ werden durch den Vorhabenträger Erschließungsarbeiten (Straße, Gehweg, Ver- und Entsorgungsleitungen) durchgeführt.
Art und Umfang werden in einem Erschließungsvertrag geregelt.
Alle hierfür notwendigen Flächen befinden sich in Privatbesitz.
In dem Vertrag ist geregelt, dass nach Abschluss der Erschließungsarbeiten die Straßen- und Gehwegflächen unentgeltlich an die Stadt Kitzingen übergehen.
Voraussetzung hierfür ist die Durchführung eines Umlegungsverfahrens. Dieses Verfahren ist förmlich anzuordnen und kann nach § 46 Abs. 4 (BauGB) an das Vermessungsamt übertragen werden. Das Vermessungsamt führt dann alle im Verfahren notwendigen Maßnahmen durch.
Die Kosten für die Vermessung und die Durchführung des Umlegungsverfahrens belaufen sich nach einer Kostenschätzung des Vermessungsamtes auf ca. 25.000 €.
Die Festsetzung
eines Ausgleichsbetrages ist nicht notwendig, da der Flächenübergang
unentgeltlich erfolgt.
Die Verwaltung schlägt vor, das Vermessungsamt Würzburg,
Außenstelle Kitzingen mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens zu
beauftragen.
Die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € sind
bereit zu stellen.
Hinweis.
Das Verfahren beginnt unmittelbar nach
Beschlussfassung und nachfolgender Auftragserteilung und wird nach der
vollständigen Herstellung der Erschließungsanlagen mit abschließender
Vermessung und Flächenzuteilung abgeschlossen.
Auf der Grundlage dieses Verfahrens werden die
Erschließungsanlagen in das Eigentum der Stadt Kitzingen übergehen und stimmen
in dieser Form mit den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes Nr. 18
„Armin-Knab-Straße“ überein.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Im Zusammenhang mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Armin-Knab-Straße“ wird ein Umlegungsverfahren angeordnet.
3. Die Durchführung des Verfahrens wird gemäß § 46 Abs. 4 (BauGB) an das Vermessungsamt Würzburg, Außenstelle Kitzingen übertragen.
4. Die Kosten für die Vermessung und die Durchführung des Verfahrens in Höhe von ca. 25.000 € trägt die Stadt Kitzingen. Die notwendigen Mittel werden bereitgestellt.