Betreff
Vereidigung des Oberbürgermeisters und der neugewählten Stadträte
Vorlage
2020/099
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

1.  Vereidigung des Oberbürgermeisters durch das älteste anwesende Stadtratsmitglied

    

Das älteste anwesende Stadtratsmitglied vereidigt den neu gewählten Oberbürgermeister Stefan Güntner mit der Eidesformel nach Art. 27 Abs. 1 KWBG.

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

 

2.  Vereidigung der neugewählten Stadtratsmitglieder durch

Herrn Oberbürgermeister Stefan Güntner

 

Folgende neugewählte Stadtratsmitglieder sind gem. Art. 31 Abs. 4 GO zu vereidigen:

 

§  Christa Büttner

§  Lars Goldbach

§  Nina Grötsch

§  Dr. Gisela Kramer-Grünwald

§  Timo Markert

§  Siegried Müller

§  Manfred Paul

§  Klaus Sanzenbacher

§  Sabrina Stemplowski

§  Tobias Volk

§  Walter Vierrether

§  Dirk Wittmann

§  Georg Wittmann

 

 

Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre (gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre (gelobe), den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre (gelobe), die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, (so wahr mir Gott helfe).“

 

 

Den Eid nimmt der Oberbürgermeister ab. Die Eidesleistung entfällt für die Stadtratsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Stadtratsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.

Stadtrat Müller ist trotz seiner 12-jährigen Amtszeit als OB bzw. 18 Jahre als Stadtrat erneut zu vereidigen.

 

 

Zu 1. und 2.

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt der Oberbürgermeister bzw. ein Stadtratsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründe keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.