TOP Ö 4: Schiffsanlegestelle in Kitzingen, hier: Sachstandsinformation und weiteres Vorgehen

Beschluss: zurückgestellt

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Stadtrat beschließt, die Schiffsanlegestelle bis auf Weiteres als städtische Einrichtung

    und in Eigenregie zu betreiben.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen

    zu schaffen.