TOP Ö 3: Bauleitplanung - Bebauungsplan Nr. 84 "Gewerbegebiet Großlangheimer Straße Nord", hier: Einleitung eines Änderungsverfahrens (1. Änderung)

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 5, Anwesend: 27, Pers. beteiligt: 0

 

A. Oberbürgermeister Müller verweist kurz auf die notwendige Änderung aufgrund des Vorhabens im Richthofen Circle sowie auf die Umstufung in ein Gewerbegebiet.

Stadträtin Schmidt bittet den Interessenten zu benennen, für diesen man die Änderung vornimmt. Ihrer Auffassung nach sollte man aufgrund einer Anfrage keine Änderung des Bebauungsplans durchführen.

Stadtplaner Neumann stellt dar, dass im Verfahren, welches aufgrund der Abbiegespur ohnehin durchgeführt werden müsse, dieser Punkt entsprechend geändert werden könne.

Stadtrat Schmidt und Stadtrat Rank sprechen sich in ihrer Eigenschaft als Referent für den Beschlussentwurf aus.

Stadtrat Schmidt weist darauf hin, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans die im Umfeld liegenden Grundstücke, die als Ausgleichsflächen dienen, mit aufgenommen werden sollten.

Bauamtsleiter Janner sagt eine Prüfung zu.

 

 


 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 13a BauGB die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Bebauungsplanes Nr. 84 „Gewerbegebiet Großlangheimer Straße Nord“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem in der Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.

Er umfasst die Flurstücke der Gemarkung Kitzingen: 5419 teilweise, 5419/5 tlw., 5419/13 tlw., 5419/41 tlw., 6649/1 tlw., 6721/1 tlw., 6721/3 tlw., 6780/6 tlw., 7023/23 tlw., 7437 tlw., 7438/1, 7438/2, 7438/3 tlw., 7438/4, 7438/5, 7438/6, 7438/7, 7438/8, 7438/9, 7438/10, 7438/11, 7438/12, 7438/13, 7438/14, 7438/15, 7438/15, 7438/16, 7438/17, 7438/18, 7438/19, 7471 tlw., 7472 tlw., 7475, 7475/1, 7476, 7485 tlw., 7486, 7487 und 7488 tlw.

Planungsziele sind die Festsetzung bisheriger Industrieflächen als Gewerbe-gebietsflächen nach § 8 BauNVO und eine geringfügige Änderung des Geltungsbereiches im Bereich Kreuzung St 2272 / Zufahrt Harvey Barracks.

 

3.        Mit der technischen Abwicklung des Planverfahrens ist ein externes Planungsbüro zu beauftragen.