TOP Ö 2: Bauleitplanung - Bebauungsplan Nr. 104 "Sondergebiet Richthofen Circle", hier: Aufstellungsbeschluss für ein Sondergebiet Freizeit und Erholung mit angegliedertem Wohnen und Tagungshotel" und Einleitung eines Änderungsverfahrens für einen Teilbereich des Flächennutzungsplanes

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 27

A. Stadtplaner Neumann geht auf den Sachverhalt ein. Er stellt dar, dass neben dem vorgestellten Bebauungsplan aufgrund des Kreuzungsbereiches auch der der Großlangheimer Straße (Ziffer 3 der Niederschrift) geändert werden müsse. In diesem Zusammenhang soll wegen fehlender Nachfrage die Festsetzung von Industrie auf Gewerbe geändert werden.

Stadtrat Schmidt als Referent für Wirtschaft und Konversion spricht sich für den Beschlussentwurf aus.

Stadtrat Rank spricht sich ebenfalls für den Beschlussentwurf aus. Unglücklich sei er lediglich über die Rückstufung von Industrie auf Gewerbe in der Großlangheimer Straße.

Bauamtsleiter Janner stellt dar, dass die Nachfrage sich bislang eher auf Gewerbe als auf Industrie gerichtet habe, was der vorliegende konkrete Fall auch verdeutliche.

2. Bürgermeister Christof stellt dar, dass die Bahn die Schienen zurückgeben möchte und bittet insoweit um Stellungnahme, worauf Stadtplaner Neumann darstellt, dass im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auch die Bahn eine Stellungnahme abgeben werde.

 


 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Änderungs-verfahrens für einen Teilbereich des Flächennutzungsplanes im Bereich Richthofen Circle (38. Änderung). Der Bereich der Änderung ist aus dem in der Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.

Planungsziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche nach § 1 BauNVO.

 

3.        Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 „Sondergebiet Freizeit und Reitsport mit angegliedertem Wohnen und Tagungshotel“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem in der Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.

Er umfasst die Flurstücke der Gemarkung Kitzingen: 5419 tlw., 6780/6 tlw., 6840, 7449, 7450, 7472 tlw., 7488 tlw., 7489 tlw., 7490 tlw., 7491 tlw. und 7464.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Freizeit, Reitsport mit angegliedertem Wohnen und Tagungshotel.

 

4.        Die Verfahren sollen im Parallelverfahren durchgeführt werden.

 

5.        Über städtebaulichen Vertrag ist zu regeln, dass Kosten oder sonstige Aufwendungen für städtebauliche Maßnahmen, die in Verbindung mit dem Vorhaben stehen insbesondere Erschließungsaufwendungen, zu Lasten des Investors gehen.