TOP Ö 2: Marshall Heights Grundsatzentscheidung zum weiteren Vorgehen -
Rahmenvereinbarung/Erschließungsvertrag

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 4

Oberbürgermeister Müller geht auf den Sachvortrag Nr. 2015/239/1 ein und stellt dar, dass entgegen der ursprünglichen Planung zur Umsetzung in den Marshall Heights (Texashäuser und einzelne Wohnblocks sofort; für die Restfläche soll ein gemeinsamer Planer für die Erstellung eines Rahmenplanes gefunden werden) in den weiteren Gespräche kein gemeinsamer Weg möglich war. Letztlich konnte man sich darauf einigen, dass wie geplant die Texashäuser sowie die benannten Wohnblocks zur Umsetzung kommen und die Einzelheiten in einem Erschließungsvertrag geregelt werden.

Er verweist auf den Antrag der FW-FBW Stadtratsfraktion und stellt fest, dass im Kern der Antrag dem vorgelegten Vorgehen entspreche, worauf Stadträtin Wallrapp den Antrag zurückzieht. 

 

Stadtrat Rank als Stadtentwicklungsreferent bittet dem vorgelegten Kompromiss zuzustimmen.

 

 

Stellungnahmen der Stadtratsfraktion und –gruppen:

 

CSU-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Moser kann sich den Worten von Stadtrat Rank mit Blick auf die Umsetzung anschließen. Gleichwohl hätte er sich weitere Informationen gewünscht, welche Maßnahmen im Einzelnen umgesetzt werden sollen.

 

UsW-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Marstaller hofft, dass der Kompromiss zeitnah umgesetzt werden kann und stimmt dem Beschlussentwurf zu.

 

SPD-Stadtratsfraktion:

Stadträtin Glos kann sich dem Beschlussentwurf hinsichtlich der Umsetzung der Texashäuser sowie der Wohnblocks anschließen, damit die erste Umsetzung in den Marshall Heights erfolgen kann. Gleichwohl spricht sie sich weiterhin für die Erstellung eines Rahmenplanes aus und bittet um getrennte Abstimmung des Beschlussentwurfs.

 

FW-FBW-Stadtratsfraktion:

Stadträtin Wallrapp spricht sich ebenfalls für den Beschlussentwurf aus.

 

KIK-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Christof stimmt auch für den Beschlussentwurf und stellt dar, dass hiermit ein Schritt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gemacht wurde.

 

ÖDP-Stadtratsfraktion:

Im Vorfeld der Fraktionsmeinung der ÖDP hat Stadträtin Schmidt verschiedene Fragen hinsichtlich des weiteren Vorgehens, worauf Oberrechtsrätin Schmöger darstellt, dass mit dem Beschluss die Verwaltung den Arbeitsauftrag erhalte, die notwendigen Dinge vorzubereiten und im Erschließungsvertrag einfließen zu lassen.

Stadtrat Pauluhn stellt dar, dass die ÖDP nach wie vor hinter dem Bürgerentscheid vom 22.09.2013 stehe. Darüber hinaus sprechen sie sich weiterhin für die Erstellung eines Rahmenplanes aus. Die ÖDP kann dem vorliegenden Beschlussentwurf nicht zustimmen.

 

ProKT-Stadtratsgruppe:

Stadtrat Böhm gibt dem vorliegenden Beschlussentwurf seine Zustimmung.

 

 

Oberbürgermeister Müller bittet zunächst um Abstimmung des Antrages von Stadträtin Glos auf getrennte Abstimmung.

 

abgelehnt                   dafür 4  dagegen 24

 

 

 


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2015/239/1 wird Kenntnis genommen

 

2.    Auf die Erstellung einer Rahmenvereinbarung zur ganzheitlichen Entwicklung der Liegenschaft Marshall Heights zwischen der Objektentwicklung Wittmann GmbH, vertreten durch Herrn Wittmann, Kitzingen und der Stadt Kitzingen wird vorerst verzichtet.

 

3.    Die Stadt Kitzingen erarbeitet mit der Objektentwicklung Wittmann GmbH, vertreten durch Herrn Wittmann, Kitzingen einen Erschließungsvertrag für einen ersten Abschnitt der Liegenschaft Marshall Heights (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) als Grundlage für die Übernahme der Erschließungsanlagen durch die Stadt.

 

4.    Die über den ersten Abschnitt hinausgehende Entwicklung der Marshall Heights erfolgt in weiteren, noch festzulegenden Abschnitten und nur dann, wenn mindestens 75% des vorangegangenen Abschnittes realisiert sind und die Erschließung gesichert ist.

Über dieses Vorgehen ist zwischen der Objektentwicklung Wittmann GmbH und der Stadt Kitzingen eine Vereinbarung zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.


Oberbürgermeister Müller unterbricht die öffentliche Sitzung von 18.56 Uhr bis 19.00 Uhr.