1.
Der
Bebauungsplan Nr. 47 „Teilgebiet südlich der Böhmerwaldstraße“ wird nach § 2
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum 1. Mal im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Maßgebend für die Änderung des
Bebauungsplans ist der Vorentwurf in der Fassung vom 21.01.2016
2.
Der der
Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 47 „Teilgebiet südlich
der Böhmerwaldstraße“ in der Fassung der 1. Änderung sowie der Begründung, jeweils
in der Fassung vom 21.01.2016 wird
gebilligt.
3.
Der
gebilligte Änderungsentwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Dabei
wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die betroffenen Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 13 BauGB in Verbindung mit
§ 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2
Satz 3 BauGB benachrichtigt.