TOP Ö 7: Vollzug der Baugesetze;
Bebauungsplan Nr. 47 "Teilgebiet südlich der Böhmerwaldstraße";
hier: Beschluss zur 1. Änderung

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

 

1.    Der Bebauungsplan Nr. 47 „Teilgebiet südlich der Böhmerwaldstraße“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum 1. Mal im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplans ist der Vorentwurf in der Fassung vom 21.01.2016

2.    Der der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 47 „Teilgebiet südlich der Böhmerwaldstraße“ in der Fassung der 1. Änderung sowie der Begründung, jeweils in der Fassung vom 21.01.2016 wird gebilligt.

3.    Der gebilligte Änderungsentwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Dabei wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt.