TOP Ö 3: Bauvorhaben ehemaliges Fetzer-Gelände, Glauberstraße

Oberbürgermeister Müller verweist auf die Vorstellung des Vorhabens im Dezember 2015 sowie die grundsätzliche positive Haltung in der Sitzung des Stadtrates.

Er stellt dar, dass im Beschlussentwurf auf Wunsch des Investors verschiedene Punkte gestrichen werden, nachdem eine Baugenehmigung ohnehin nur erteilt werden könne, wenn die baurechtlichen Belange geprüft und eingehalten werden. Besonders stellt er dar, dass jeweils der letzte Satz des Beschlussentwurfs gestrichen werde „Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen der Stadtverwaltung unter Punkt 4.1 sowie die Empfehlung unter Punkt 6 hingewiesen“.


  1. Der Verwaltungs- und Bauausschuss nimmt vom Sachvortrag Nr. 2015/274 Kenntnis.

 

  1. Der Verwaltungs- und Bauausschuss stimmt der Planung für den westlichen Bereich zu. Vorausgesetzt, dass alle bauordnungs- bzw. planungsrechtlichen Belange erfüllt sind.

 

  1. Der Verwaltungs- und Bauausschuss stimmt der Planung für den östlichen Bereich zu. Vorausgesetzt, dass alle bauordnungs- bzw. planungsrechtlichen Belange erfüllt sind.

 

 

Stadtrat Pauluhn gibt zu Protokoll, dass die ÖDP nicht grundsätzlich gegen das Vorhaben sei, sondern die Argumente der Denkmalpflege sowie des Stadtheimatpflegers nachvollzogen werden können.