TOP Ö 8: Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für eine Teilfäche südl. der Flugplatzstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Bauamtsleiter Graumann verweist auf den Sachvortrag Nr. 2016/011.

Im Nachgang zur Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses im September 2015 wurden verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Letztlich sei es am sinnvollsten, zwei weitere Grundstücke in der Satzung einzubeziehen.

 

Stadträtin Wallrapp stellt fest, dass aufgrund eines konkreten Baugesuches zwei weitere Grundstücke als Bauland aufgewertet werden, obwohl hierfür keine konkrete Anfrage vorliege. Sie möchte wissen, weshalb beide Grundstücke einbezogen wurden.

 

Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass für diese beiden Grundstücke eine Erschließung über die vorhandene Straße grundsätzlich möglich sei und somit im Grunde nach eine Bebauung der Grundstücke möglich wäre. Nachdem ein Verfahren durchzuführen ist, sollte die maximale Anzahl an Grundstücke berücksichtigt werden.

 

Stadtrat Steinruck stellt mit Blick auf die Kanalerschließung dar, dass der Bauwerber auf den vorhandenen Privatkanal eines Nachbarn anschließen werde, was privatrechtlich zu regeln sei.

 

Stadträtin Wallrapp verweist auf mögliche Straßenausbaubeiträge und stellt fest, dass diese bei gärtnerisch genutzten Flächen gestundet werden können. Sie möchte wissen, wie es sich verhält, wenn die zwei benannten Grundstücke, die bislang noch Gärtnerisch genutzt werden, durch das Verfahren zu Bauland werden.

 

Oberbürgermeister Müller sagt eine Prüfung zu.

 

 


 

1. Vom Sachvortrag Nr. 2016/011 wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, für einen Teilbereich südlich der Flugplatzstraße entsprechend Anlage 1 der Sitzungsvorlage eine Einbeziehungsatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.