TOP Ö 1: Vorinformation von Stadtkämmerin Frau Erdel zum Haushaltsentwurf

Stadtkämmerin Erdel geht ausführlich auf den Haushalt 2016 sowie die Finanzplanung 2015 – 2019 ein und verweist zunächst auf die Änderungsliste, die sich nach Erstellung und Versandt der Unterlagen ergeben habe.

Sie verweist auf die Investitionsvolumen der einzelnen Jahre, stellt die wesentlichen Projekte im Jahr 2016 dar (u.a. Umsetzung Handlungskonzept Kläranlage, Maßnahme Grund- und Mittelschule Siedlung, Maßnahme des Kommunalen Investitionsprogramm) und verweist auf die Finanzierung derer (Zuschüsse, Zuführung zum Vermögenshaushalt, Beiträge, Darlehen, Verkaufserlöse).

Hinsichtlich der Zuführung zum Vermögenshaushalt verweist sie auf die geänderte Aberechnungsmethode bei der Steuerkraft, weshalb in der Summe ca. 625.000,00 € im Verwaltungshaushalt und somit auch bei der Zuführung fehlen. Die Neuberechnung gehe zu Lasten der Kommunen und stellt eine Verbesserung für die Bezirke und Landkreise dar.

Sie verweist auf die erheblichen Verschiebungen ins Jahr 2017, weshalb in diesem Jahr ein Großteil der Rücklagen (- 7,76 Mio. €) entnommen werden müsse. Am Ende des Finanzplanungszeitraumes liege diese bei 935.000,00 € (gesetzliche Mindestrücklage: 450.000,00 €).

Stadtkämmerin Erdel verweist außerdem auf die Schuldenentwicklung, die aufgrund der gegenwärtigen Planung von 9,8 Mio. € auf 14,6 Mio. € zum Ende des Finanzplanungszeitraumes ansteigen werden.

 

Hinsichtlich des Entwurfes 2016 sei positiv, dass die Vielzahl von Maßnahmen in die Verbesserung der Infrastruktur (Schulen, Verkehr, Gebäude, Kanal) einfließe und, dass die Mindestzuführung in allen Jahren erreicht werde. Sie stellt jedoch auch dar, dass die Umsetzung dessen aus finanzieller bzw. personeller Sicht sehr ambitioniert sei, wobei der Rückgang der Rücklagen sowie die Höhe der Kreditaufnahme mit Sorge zu betrachten ist, da dies die finanzielle Leistungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum an die Grenzen bringe.

Grundsätzlich sei der Haushalt samt Finanzplan so aufgestellt, dass die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt werden könne.