TOP Ö 2: Bebauungsplan Nr. 93 "Bürgerbräu-Areal" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; hier: Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Stadtplaner Fischer geht ausführlich auf den Sachverhalt Nr. 2016/053 ein und verweist besonders auf drei Bereiche, die im Verfahren besonders berücksichtigt werden mussten (Artenschutz, Zufahrt Tiefgarage sowie Lärm im Zusammenhang mit der Zufahrt).


  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.12.2015 bis einschließlich 29.01.2016 eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschläge (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) beschlossen.
  2. Der beigefügte Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 93 „Bürgerbräu-Areal“ mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 03.03.2016, sowie der Begründung in der Fassung vom 03.03.2016, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 08.02.2016 und der Bewertung der Schallimmissionen infolge der Tiefgaragennutzung vom 02.12.2015, wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 LBO sowie § 4 GemO als Satzung beschlossen.