TOP Ö 1: Investorenwettbewerb Marktcafé
Grabkirchgasse 17 und Marktstraße 27,29 und 31

Beschluss: Ohne Abstimmung

Stadtplaner Fischer verweist auf die erste Vorstellung des Projektes Ende 2015 und die im Anschluss stattgefundenen Gespräche, nachdem es hinsichtlich der Gestaltung einen Optimierungsbedarf gab. Er erklärt, dass die Gespräche sehr konstruktiv waren und der vorliegende Entwurf mit allen beteiligten abgestimmt sei. Nach der Vorstellung und Kenntnisnahme in heutiger Sitzung müsse der Stadtrat in einer folgenden Sitzung den Beschluss – auch hinsichtlich des Grundstückserwerbes – treffen.

 

Herr Hertel geht ausführlich auf die Planungen zum ehem. Marktcafe ein und stellt anhand einer Präsentation die Grundrisse der einzelnen Stockwerke (mit Keller fünf Stockwerke) dar. Dabei ist vorgesehen neben einer Vinothek (EG und 1. OG), einer Ladenfläche (EG und 1. OG) auch zwei Wohnungen (DG) zu schaffen. Besonders verweist er auf den Glasanbau sowie die Fassadengestaltung.

 

Bürgermeister Güntner bedankt sich für den Abstimmungsprozess und die Vorstellung. Er stellt fest, dass der Entwurf in heutiger Sitzung lediglich zur Kenntnis genommen werde.

 

Auf die Frage, weshalb an der Giebelseite keine Fenster vorhanden seien, stellt Stadtplaner Fischer dar, dass sie einerseits mit Blick auf die Raumaufteilung nicht notwendig seien und anderseits hier die vollflächige Fassade einen Kontrast zum Glasanbau darstellen sollte.

 

Stadtrat Rank verweist auf die Grundrisse des Bestandes und der Planungen und möchte wissen, ob auch ein Teil der öffentlichen Fläche benötigt werde.

 

Herr Hertel bejaht dies und erklärt, dass ein kleiner Teil für die Umsetzung benötigt werde. Darüber hinaus stellt er mit Blick auf die Barrierefreiheit dar, dass ggf. die Pflasterfläche vor dem Eingang angeglichen werden müsse (analog Buchhandlung Schöningh).


 

1.    Vom Sachvortrag 2016/059 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Planungsentwurf für die Neubebauung des ehemaligen Marktcafés (Grabkirchgasse 17 und Marktstraße 27, 29 und 31) wird zur Kenntnis genommen.