A) Haushaltssatzung
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung und des § 6 der Satzung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 47.476.440 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.465.300 €
ab.
Der Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.170 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 66.870 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.423.430 € festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.340.000 € festgesetzt.
Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 315 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 315 v. H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
2. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.
B) Haushaltsplan
Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2016 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:
· Gesamtplan
· Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit
Deckungsvermerken und sonstigen Vollzugsbestimmungen
· Sammelnachweis
· Stellenplan
C) Finanzplan und Investitionsprogramm
Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2015 bis 2019 mit folgenden Summen.
für 2015 58.848.200 €
für 2016 59.941.740 €
für 2017 69.170.170 €
für 2018 61.552.790 €
für 2019 57.102.400 €
und das der Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm mit folgenden Summen:
für 2015 13.291.430 €
für 2016 12.465.300 €
für 2017 21.227.550 €
für 2018 13.003.700 €
für 2019 8.160.200 €
D) Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen
Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2016 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgenden Summen:
Verwaltungshaushalt 6.170 €
Vermögenshaushalt 66.870 €