1) Vom Sachvortrag Nr. 2016/068 wird Kenntnis genommen.
2) Die Stadt Kitzingen übernimmt die Betriebsträgerschaft des Schülerhortes
ab 01.09.2016 befristet für zwei Jahre (bis 31.08.2018).
3) Die Verwaltung wird beauftragt, die förder-, personal- und haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
4) Nach dem ersten Jahr ist dem Gremium über die Erfahrungen zu berichten.