TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 47 "Teilgebiet südlich der Böhmerwaldstraße", 1. Änderung;
hier: Abwägung Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

1.    Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 08.02.2016 bis einschließlich 11.03.2016 und die bis 18.03.2016 eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschläge (Anlage 1) beschlossen.

 

2.    Der beigefügte Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 47 „Teilgebiet südlich der Böhmerwaldstraße“ in der Fassung der 1. Änderung mit zeichnerischem Teil und textlichen Festsetzungen, jeweils in der Fassung vom 07.04.2016, sowie der Begründung in der Fassung vom 07.04.2016, wird nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.