TOP Ö 2: Bauvorhaben Galgenmühle;
hier: Nutzungsänderung zur Wohnanlage

Stadtplaner Fischer erklärt kurz die Sachlage und informiert, dass der Eigentümer Herr Goller und der Investor Herr Haag an die Verwaltung herangetreten sind, um in Erfahrung zu bringen, inwieweit eine Umnutzung in eine Wohnnutzung in dem Bereich der Galgenmühle möglich ist.

Stadtplaner Fischer führt aus, dass für die Stadt Kitzingen zwei Punkte besonders wichtig sind. Zum einen, dass der Mühlencharakter erhalten bleibt und zum Anderen die Sicherstellung, dass durch diese Wohnnutzung der Sportbetrieb im Sickergrund nicht eingeschränkt wird. Aus diesen Gründen wurde durch den Vorhabenträger das Architekturbüro Böhm & Kuhn sowie der Lärmgutachter Herr Tasch eingebunden.

 

Herr Goller (Vertreter der Eigentümer) bringt vor, dass die Eigentümer seit mehreren Jahren versuchen, eine Möglichkeit zur Verwendung des Anwesens der Mühle zu finden. Nach mehreren nicht Erfolg bringenden Vorschlägen, soll nun eine Wohnanlage entstehen. Hierfür sei die Unterstützung durch die Stadt Kitzingen wichtig und daher bittet er um Zustimmung für das Vorhaben.

 

Herr Haag (Haag Wohnbau GmbH) stellt sich kurz vor und erläutert die Wichtigkeit des Einklangs und der Vermeidung von Konflikten bei der Wohnraumschaffung und der Nutzung der bestehenden Sickergrundhalle.

 

Herr Böhm (Architekturbüro Böhm & Kuhn) stellt die Planungen des Vorhabens (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) dar. Er klärt auf, dass in der Planung insbesondere darauf geachtet wurde, den Mühlencharakter des Anwesens in einer Wohnanlage mit hoher Qualität, barrierefreier Erschließung und in Form eines finanzierbaren Konzepts wieder zu spiegeln.

 

Herr Tasch (Sachverständiger der IHK WÜ-SW für Schallimmissionsschutz) geht ausführlich auf das Lärmschutzgutachten (Anlage 2 der Sitzungsvorlage) ein und zeigt einige Berechnungsvarianten der Schallimmissionen im Bereich der Sickergrundhalle auf. Herr Tasch schildert, dass die Nutzung als Großveranstaltung (z.B. Spielbetrieb – auch Samstag und Sonntag bis 22.00 Uhr) im Freien die höchsten Lärmwerte erzeugt, dennoch aber im Bereich von etwa 53 dB am Gebäude liege. Dieser Wert stelle kein Problem und keine Einschränkungen in der Häufigkeit der Veranstaltungen dar. Anschließend zeigt Herr Tasch die Werte seltener Ereignissen bei Nacht (z.B. Konzerte) auf. Laut der Immissionsberechnung liegen diese bei 50 dB am Gebäude, da der maximale Richtwert zur Durchführung solcher Veranstaltungen bei 55 dB liegt, sind auch derartige Veranstaltungen unproblematisch. Allerdings dürfen – unabhängig davon, ob der Bereich der Galgenmühle als ein MI-Gebiet (Mischgebiet) oder ein WA-Gebiet (Wohnen allgemein) eingestuft wird, höchstens 18 Veranstaltungen dieser Art pro Jahr stattfinden. Zusammengefast werden sowohl die Werte für die Normalnutzung, als auch für die seltenen Veranstaltungen eingehalten.

 

Stadträtin Wallrapp bringt zum Ausdruck, dass sie dem Vorhaben wie vorgelegt und mit den Folgen einer Nutzungsänderung nicht zustimmen kann. Sie betont, dass die Interessen der Bürger berücksichtigt werden müssen, außerdem habe die Stadt einen Bestandsschutz, der auch in Zukunft eine uneingeschränkte und optimale Nutzung der Halle ermöglichen sollte. Grundsätzlich spricht sie sich für Wohnbauentwicklung aus, aber es sollten dem Bauwerber entsprechende Auflagen gegeben werden (bspw. das Einbauen von Lärmschutzfenstern, Hinweise beim Verkauf der Immobilien auf die Halle und die vermehrte Nutzungsmöglichkeit).

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Rank betont Herr Tasch nochmals, dass die bereits bestehende Bebauung durch die Familie Goller, eine Nutzung als Veranstaltungshalle mit mehr als 18 nächtlichen Großveranstaltungen (also über die Seltenen hinaus) pro Jahr ausschließe. Des Weiteren bestätigt Herr Tasch, dass sich der Zustand der Stadt Kitzingen durch die Genehmigung des Bauvorhabens nicht verschlechtern werde. Es könne zwar sein, dass der Bereich anschließend als allgemeines Wohngebiet eingestuft wird, aber auch das ändert nichts an den Möglichkeiten und Einschränkungen, die die Stadt bereits zum jetzigen Zeitpunkt hat.

 

Stadtrat Marstaller (Referent für Sport) sieht die Problematik in den Trainingseinheiten, da davon auszugehen ist, dass durch die Umgestaltung mit einem Kunstrasenfeld auch ein erhöhter Sportbetrieb (nicht nur Werktags) zu erwarten sei.

Auf konkrete Nachfrage informiert Herr Tasch, dass der Schiedsrichterpfiff als Spitzenpegel mit einer Leistung von 118 dB zu bewerten sei. Auf Grund der Entfernung bis zum geplanten Bauvorhaben sind etwa 50 dB abzuziehen, so dass der Lärm mit etwa 70 dB ankommt, der höchstzulässige Wert liegt tagsüber bei 85 dB. Dies sei somit unproblematisch. Ob dies auch für Sonn- und Feiertage bis 22.00 Uhr gilt, wird er nochmals prüfen.

 

Stadtrat Pauluhn lobt das Projekt und möchte eine Lösung. Er bittet das Installieren von Schallschutzfenstern in Erwägung zu ziehen, um Bedenken zu nehmen und schlägt außerdem vor, einen Hinweis zu der Sportanlage in die Verträge der Wohnungen einzuarbeiten.

 

Oberrechtsrätin Schmöger informiert, dass der Investor genannte Befürchtungen durch eine Immissionsduldungsverpflichtung zivilrechtlich abfangen könnte. Dies würde eine Sicherheit für den Bauwerber darstellen. Für die Stadt Kitzingen wäre es öffentlich-rechtlich allerdings kein Instrument - lediglich ein moralisches Argument. Eine Absicherung in dem Sinne gebe es für die Stadt nicht.

 

Herr Haag nimmt den Vorschlag an und sagt zu, auf der Hallenseite entsprechende Schallschutzfenster zu installieren. Eine Immissionsduldungsverpflichtung sieht er gegenüber möglichen Käufern eher abschreckend, er wird aber selbstverständlich in den Exposés der Wohnungen mit dem Sportgelände werben, da dies auch einen Mehrwert der Immobile darstellt.

 

Oberbürgermeister Müller dankt für die Kompromissbereitschaft und freut sich, dass einige Bedenken genommen werden konnten. Er hält es für entscheidend, dass bis zu 18 Veranstaltungen möglich sind – unabhängig davon, ob die Stadt sich eventuell zu gegebener Zeit für eine Mehrzwecklösung entscheidet.

Oberbürgermeister Müller ist der Ansicht, dass alle offenen Fragen soweit geklärt werden konnten und plädiert für eine Beschlussfassung in heutiger Sitzung.

 

Stadtrat Schardt stellt den Antrag auf Behandlung im Stadtrat.

Oberbürgermeister Müller weist den Antrag zurück, da laut Geschäftsordnung der Verwaltungs- und Bauausschuss das zuständige Gremium für die Thematik ist.

 

Stadtrat Dr. Küntzer stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte.

Oberbürgermeister Müller stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

 

beschlossen              12 dafür  1 dagegen

 

Dem Antrag auf Schluss der Debatte von Stadtrat Dr. Küntzer wird stattgegeben.

 

 

 


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2016/071 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Dem Bauvorhaben Galgenmühle wird auf Grundlage der vorliegenden Planung (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) und des vorliegenden Schallimmissionsgutachtens (Anlage 2 der Sitzungsvorlage) zugestimmt - mit der Ergänzung, dass auf der Südseite Schallschutzfenster installiert werden.

 

3.    Der Investor Dieter Haag weist in den Exposés der Wohnungen auf das Sportgelände mit regelmäßigem Sportbetrieb und den dazugehörigen Veranstaltungen hin.