1. Vom Sachvortrag Nr. 2016/083 wird Kenntnis genommen.
2. Es wird folgende Änderungsverordnung erlassen:
Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) vom 28.11.1956 (BGBl I S.875) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl I S.744), zuletzt geändert durch Art. 430 Zehnte ZuständigkeitsanpassungsVO vom 31.08.2015 (BGBl. I S.1474) erlässt die Stadt Kitzingen folgende
Änderungsverordnung:
§ 1
Änderung einer Verordnung
Die Verordnung der Stadt Kitzingen über die Freigabe von Verkaufssonntagen und die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses gemäß § 14 des Ladenschlussgesetzes vom 28.09.2009 wird wie folgt geändert:
In § 1 wird „Goldbergtag“ ersetzt durch „Stadtfest Kitzingen“.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.