TOP Ö 2: Umsetzung des BayKiBiG in der Stadt Kitzingen;
Örtliche Bedarfsplanung 2016 (gem. Art. 7 BayKiBiG)

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Verwaltungsfachwirtin Thiele geht an Hand der als Anlage 1 beigefügten Präsentation ausführlich auf die örtliche Bedarfsplanung ein und informiert, dass diverse Möglichkeiten in der Stadtratssitzung am 12.05.2016 vorgestellt werden sollen.

 

Stadtrat Dr. Küntzer (Referent für Jugend- und Familienangelegenheiten) freut sich über den Bevölkerungszuwachs von Kitzingen, erkennt die dadurch entstehende Problematik im Bereich der Kinderbetreuung, sieht einer mittelfristigen Lösung aber zuversichtlich entgegen.

 

Bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit informiert Oberbürgermeister Müller, dass die Situation schwierig, es aber eine Pflichtaufgabe der Stadt sei. Die Verwaltung werde versuchen die Frist für erhöhte Förderungen (87,5 %) insbesondere im Bereich der Kinderkrippen (größter Bedarf) einzuhalten. In diesem Zusammenhang setzen sich auch die Spitzenverbände derzeit bei den Fördergebern für neue Regelungen betreffend der Fristen bei der Antragsstellung sowie den Maßnahmeabschlüssen ein.

 

Stadtkämmerin Erdel fügt ergänzend hinzu, dass neben den zusätzlichen Investitionskosten auch ein hoher Anteil an Förderkosten durch die Stadt für Krippen- und Kindergartenplätze anfallen werden. Derzeit betragen diese über 3.000.000 Euro, zusätzlich seien nochmals 500.000 Euro zu erwarten.

 

 

 

 


1.    Der Sachvortrag Nr. 2016/076 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadt Kitzingen stellt einen Bedarf von 1.000 Kinderbetreuungsplätzen fest, hiervon

 

·      254 Plätze für Kinder unter drei Jahren

·      665 Plätze für drei bis sechs Jahren sowie

·      81 Plätze für Schulkindbetreuung.

 

3.    Vorliegende „Örtliche Bedarfsplanung 2016“ vom 22.03.2016 wird genehmigt.