1. Feststellung der Jahresrechnung 2013 (Abstimmung mit Oberbürgermeister)
Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2013 der Stadt Kitzingen und der von der Stadt verwalteten Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt.
beschlossen dafür 25 dagegen 0
2. Entlastung der Verwaltung (Abstimmung mit Ausschluss Oberbürgermeister)
Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird für die Jahresrechnung 2013 der Stadt Kitzingen und der von der Stadt verwalteten Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen der Verwaltung die Entlastung erteilt.