TOP Ö 10: Feststellung der Jahresrechnung 2013 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe sowie Entlastung der Verwaltung

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0

 

1.    Feststellung der Jahresrechnung 2013 (Abstimmung mit Oberbürgermeister)

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2013 der Stadt Kitzingen und der von der Stadt verwalteten Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt.

 

 

beschlossen dafür 25  dagegen 0

 

2.    Entlastung der Verwaltung (Abstimmung mit Ausschluss Oberbürgermeister)

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird für die Jahresrechnung 2013 der Stadt Kitzingen und der von der Stadt verwalteten Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen der Verwaltung die Entlastung erteilt.