TOP Ö 1: Genehmigung der nichtöffentlichen und öffentlichen Niederschrift des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 07.04.2016

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Stadtrat Marstaller moniert, dass bei TOP 2 öffentlich „Bauvorhaben Galgenmühle“ die nachträgliche Änderung des Lärmschutzgutachtens im Beschluss ersichtlich sein müsste.

Bürgermeister Güntner stellt klar, dass der Beschluss auf Grundlage des alten Gutachtens erfolgt ist. Demnach kann das Protokoll nicht auf Grund nachträglicher Ergänzungen im Lärmgutachten verändert werden. Bürgermeister Güntner schlägt vor, Stadtrat Marstaller solle diese Hinweise in der nächsten Fraktionsvorsitzendenbesprechung thematisieren, so dass möglicher Weise durch den neuen Sachverhalt eine Behandlung im Stadtrat begründet werden könnte.


Die Niederschriften der nichtöffentlichen sowie der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 07.04.2016 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.