TOP Ö 3: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CSU, UsW und Freie Wähler;
Aufhebung der Veränderungssperre Bebauungsplan "Schwarzacher Straße" vom 14.04.2015

Oberbürgermeister Müller erläutert kurz die Sachlage.

Stadtrat Dr. Küntzer (Antragssteller) begründet den Antrag insoweit, dass die Antragssteller einen Nahversorger in Etwashausen für wichtig halten und meint, dass die Ansiedlung das Zentrenkonzept nicht beeinträchtigen würde.

 

Nach ausführlichem Meinungsaustausch weist Bauamtsleiter Graumann deutlich darauf hin, dass das Einzelhandels- und Entwicklungskonzept Gültigkeit habe und alle Vorhaben nach diesem Konzept ausgerichtet seien. Weiter betont er, dass die Verlässlichkeit an der Umsetzung des Zentrenkonzeptes absolut entscheidend sei und somit einem Nahversorger an diesem Standort nicht zugestimmt werden sollte. Er bittet das Gremium an bestehenden Konzepten festzuhalten.

 

Stadtrat Müller erklärt, dass er gegen den Antrag stimmen werde und bittet das Gremium, sich an die beschlossenen Konzepte zu halten und die damit verbundenen Einsparungen von Kosten und Arbeitsaufwand im Auge zu behalten.

Stadtrat Pauluhn schließt sich seinem Vorredner an und betont, dass das Konzept die Entscheidung vorgebe und andere Investoren und Unternehmen schützt bzw. Sicherheit gebe.

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Bank zur rechtlichen Einschätzung fasst Oberrechtsrätin Schmöger die Situation wie folgt zusammen. Im Vollzug der Veränderungssperre wurde der ablehnende Bauvorbescheid erteilt, gegen den Klage erhoben wurde, einige Schriftsätze ausgetaucht wurden und der Richter in der mündlichen Verhandlung im Verwaltungsgericht Würzburg angedeutet hat, dass die Veränderungssperre wohl rechtmäßig und nicht zu beanstanden sei. Um dem Kläger entgegenzukommen, hat das Gericht in der Verhandlung vorgeschlagen, über einen anderen Standort nachzudenken. Beide Seiten seien darauf eingestiegen, das Verfahren wurde für ruhend erklärt und anschließend wurden mit dem Sachgebiet 61 Gespräche geführt, die aber noch keine Einigung erzielt haben und nicht abgeschlossen sind.

Oberrechtsrätin Schmöger gibt zu Bedenken, dass bei Beschluss zur Aufhebung der Veränderungssperre aus formellen Gründen ein weiterer Beschluss zur Aufhebung der Satzung gefasst werden müsse. Zudem wäre das Gerichtverfahren faktisch erledigt, da der mit der Klage angegriffene Bauvorbescheid auf der Veränderungssperre beruht. Weiter beziehe sich ausweislich des Bauvorbescheides die Bauvoranfrage nicht ausschließlich auf die Ansiedlung eines Nahversorgers an der Stelle, sondern stellt auch die Frage zur Überschreitung der Baugrenzen durch Stellplatzanlagen und die Überschreitung der Grundflächenzahl durch Stellplätze samt Fahrgassen. Diese können aber derzeit nicht positiv beantwortet werden, so dass die Aufhebung der Veränderungssperre nicht automatisch dazu führt, dass der derzeit beantragte positive Bauvorbescheid für die Realisierung des Bauvorhabens ergehen kann.  

 

Stadtrat Dr. Küntzer informiert, dass der Antrag entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen geändert werden kann, sodass die Zustimmung zur vorliegenden Bauvoranfrage zu streichen und lediglich die Aufhebung der Veränderungssperre zu entscheiden wäre.

 

Bauamtsleiter Graumann stellt klar, dass die Veränderung des Beschlussentwurfes nichts an der Grundhaltung der Verwaltung ändert.

 

Stadtrat Lorenz stellt den Antrag, das Verwaltungsgericht entscheiden zu lassen und den vorliegenden Antrag zurückzustellen.

 

Nach wiederholter Diskussion zu den möglichen Vorgehensweisen, stellt Oberbürgermeister Müller den auf Wunsch des Antragstellers geänderten Beschlussentwurf zur Abstimmung.

 


1.      Vom Sachvortrag Nr. 2016/105 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Aufhebung der Veränderungssperre vom 14.04.2015.

 

 

 

Auf Grund der positiven Beschlussfassung kommt der Antrag von Stadtrat Lorenz, das Gerichtsverfahren wieder aufzunehmen, nicht zur Abstimmung.