TOP Ö 11.3: Anfrage von Stadtrat Marstaller;
Lärmgutachten Sickergrund

Stadtrat Marstaller verweist auf die Beschlussfassung im Verwaltungs- und Bauausschuss vom 07.04.2016 bezüglich des Bauvorhabens Galgenmühle. Seinerzeit sei eine nachträgliche Überprüfung der Werte an Sonn- und Feiertagen zugesagt worden, welche im Nachgang zu einer ergänzenden Version des Lärmgutachtens kam. Die Beschlussfassung bezog sich jedoch auf das alte Lärmgutachten. Stadtrat Marstaller erfragt, wie das alte durch das neue Gutachten ersetzt werden kann und ob dies durch Beschluss erfolgen müsse. Des Weiteren bezieht er sich auf den gemeinsamen Antrag der FW-FBW, KIK, UsW und ProKT bezüglich der erneuten Beratung der Thematik.

Verwaltungsrat Hartner kann die Aufregung zu der Thematik nicht nachvollziehen, da der Beschluss am 07.04.2016 formell und materiell rechtmäßig gefasst wurde, die ergänzenden Seiten sowohl der Verwaltung als auch dem Stadtrat vorliegen und auf Grundlage des „neuen“ Gutachtens gearbeitet wird.

 

Bürgermeister Güntner fasst zusammen, dass der gemeinsame Antrag dahin gehend gerichtet ist, dass die Nachbesserung des Lärmgutachtens eine neue Sachlage darstellt und demnach eine Überprüfung des Beschlusses und Behandlung im Stadtrat nach Art. 8 Abs. 2 GeschO gefordert wurde. Die Voraussetzungen für eine Nachprüfung durch den Stadtrat liegen durch den Antrag vor, demnach kann er nicht nachvollziehen, weshalb dieser nicht behandelt wird.

Verwaltungsrat Hartner stellt klar, dass im Antrag eine andere Begründung genannt ist – keine rechtliche Nachprüfung auf Grund eines materiellen Fehlers, sondern eine erneute Beratung, das sei klar zu unterscheiden.

Bürgermeister Güntner ist der Ansicht, die Verwaltung hätte die Hintergründe erkennen können und erwartet bei Anträgen aus dem Gremium eine fachliche Prüfung, insbesondere unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung.

Oberbürgermeister Müller stellt fest, dass es unter dem Aspekt, dass es ausschließlich um die Überprüfung wegen des geänderten Lärmgutachtens geht, eine andere Situation darstellt, er den gemeinsamen Antrag erneut prüfen werde und eine Behandlung im nächsten Stadtrat erfolgen wird.

 

Stadtrat Pauluhn bringt seinen Unmut zum Ausdruck, da das ergänzende Gutachten keine negativen Inhalte ausweist, sondern Bedenken ausräumt. Er vermutet, dass die Kritiker des Bauvorhabens eine neue Entscheidung herbeiführen wollen, dies findet er gegenüber dem Investor unmöglich.

 

Oberrechtsrätin Schmöger weist daraufhin, dass der Antrag aus formellen Gründen nochmals unterschrieben von allen Antragsstellern einzureichen sei. Stadträtin Wallrapp sagt dies zu.