TOP Ö 3.2: Bauvorhaben Galgenmühle
hier: Antrag von 9 Stadträten der FW-FBW-, KiK-, UsW- Fraktionen und der Gruppierung ProKT vom 13.04.2016 auf Nachprüfung des VBA-Beschlusses vom 07.04.2016

Oberbürgermeister Müller verweist auf die Beschlussfassung im Verwaltungs- und Bauausschuss am 07.04.2016 sowie auf den Antrag im Nachgang zur Sitzung. Nachdem das Lärmgutachten aufgrund Anregung in der Sitzung nochmals nachgebessert wurde, soll dieses nochmals als Grundlage beschlossen werden. Im Nachgang zur Entscheidung im Verwaltungs- und Bauausschuss wurde am 22.04.2016 ein Bauvorbescheid erlassen, der zwischenzeitlich bestandskräftig ist.

 

Stadträtin Wallrapp äußert ihren Unmut, dass ein Vorbescheid erlassen wurde, obwohl in der Zwischenzeit der Antrag der Fraktionen und Gruppen eingereicht wurde. Darüber hinaus hätte die Verwaltung bereits in der Sitzung am 12.05.2016 darüber informieren können, dass ein Vorbescheid existiert. Ihrer Auffassung nach wurden hierbei gravierende Verfahrensfehler gemacht – außerdem seien die baurechtlichen Belange nicht entsprechend gewürdigt.

 

Oberrechtsrätin Schmöger stellt dar, dass der Antrag vom 07.04.2016 nicht als Nachprüfungsantrag zu verstehen war und erst aufgrund Einrede in der Sitzung am 12.05.2016 es seitens der Antragssteller in der Form bestätigt wurde. Aufgrund dessen wurden die Unterschriften noch nachgereicht und die Verwaltung habe den Antrag nach wohlwollender Prüfung auf die vorliegende Tagesordnung gesetzt. Bauplanungsrechtlich sei das Vorhaben nicht zu beanstanden. Aus Sicht der Verwaltung ist der Bauvorbescheid rechtmäßig.


 

1.            Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.            Der Stadtrat bestätigt die Beschlussfassung des Verwaltungs- und Bauauschusses vom 07.04.2016, TOP 2 der öffentlichen Sitzung „Bauvorhaben Galgenmühle- Nutzungsänderung zur Wohnanlage“ wie folgt:

 

Dem Bauvorhaben Galgenmühle wird auf der Grundlage der vorliegenden Planung (Anlage 1 der Sitzungsvorlage 2016/071) und des vorliegenden Schallimmissionsgutachtens (Anlage 2 der Sitzungsvorlage 2016/071; diese ergänzt und korrigiert um die nachgereichte Stellungnahme des  Sachverständigen der IHK WÜ-SW für Schallimmissionschutz, Herrn Tasch, vom 25.04.2016) zugestimmt - mit der Ergänzung, dass auf der Südseite des Gebäudes Schallschutzfenster installiert werden.

Der Investor Dieter Haag weist in den Exposés der Wohnungen auf das Sportgelände mit regelmäßigem Sportbetrieb und den dazugehörigen Veranstaltungen hin.