TOP Ö 9: Bestellung von Bürgermeister Stefan Güntner zum Standesbeamten

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Bürgermeister Güntner ist aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und begibt sich ohne Aufforderung in den Zuhörerbereich.

 

 

Oberbürgermeister Müller informiert, dass Herr Güntner Interesse bezüglich der Bestellung zum Standesbeamten geäußert habe, da er in speziellen Fällen gerne Trauungen abhalten möchte. Die Schulung konnte intern durch Herrn Borawski erfolgen und hat deshalb keine Kosten verursacht. In welchem Umfang Herr Güntner diese Tätigkeit künftig ausübt, könne er selbst bestimmen.

Stadträtin Wallrapp befürwortet die Bestellung zum Standesbeamten von Herrn Güntner insbesondere aus touristischer Sicht, da so das Angebot für Trauungen zu Sonderzeiten oder aus besonderen Anlässen erweitert werden kann.

Stadtrat Christof hält es für eine Grundvoraussetzung, dass Herr Güntner seine generelle Zusage zu möglichen Wochenendtrauungen gibt, um die derzeit eingeschränkte Situation mit Blick auf bürgerfreundlichere Zeiten zu verbessern.

 


Vom Sachvortrag Nr. 2016/122 wird Kenntnis genommen.

 

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG)

 

wird

 

Bürgermeister   S t e f a n   G ü n t n e r

 

zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kitzingen bestellt.

 

Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen und der Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.

 

Die Bestellung ist jederzeit widerruflich und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit als Bürgermeister.