TOP Ö 12: Bauleitplanung der Gemeinde Sulzfeld a. Main, 3. Änderung des Bebauungsplanes Nord
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2016/116 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitzuteilen.