TOP Ö 8: Markenbildungsprozess;
hier: Kooperationsvereinbarung zum Markenbildungsprozess mit dem Stadtmarketingverein

Oberbürgermeister Müller fasst den Ablauf des Markenbildungsprozesses kurz zusammen und informiert, dass nun die erste Umsetzung durch den Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem Stadtmarketingverein anzugehen sei.

 

Auf Nachfrage von Stadträtin Wallrapp, bestätigt Oberrechtsrätin Schmöger, dass die Kooperationsvereinbarung keine rechtswidrigen Bestandteile enthält, aber mit den Ideengebern bezüglich der Abtretung der Verwertungs- und Nutzungsrechte gesondert noch eine Vereinbarung zu schließen sei.

Stadträtin Wallrapp stellt den Antrag, einen ergänzenden Satz hierzu im Beschlussentwurf aufzunehmen.

 

Stadträtin Wallrapp erfragt, wie die Stadt mit Versicherungsfällen, Sozialversicherung, längeren Krankheitszeiten, Urlaub, Bezahlung und sonstigen Regelungen bezüglich des Brandmanagers umgeht und inwieweit der Stadt Kitzingen dabei zusätzliche Kosten entstehen könnten.

Verwaltungsrat Hartner verweist auf die „Sonstigen Hinweise“ im „Stellenprofil des Brandmanagers“, das Bestandteil der Kooperationsvereinbarung ist, informiert, dass die Kosten für die Stadt auf Grundlage der Entgeltgruppe 9 des TVöD mit einer 12-Stundenwoche berechnet wurden und versichert, dass sonstige Verantwortungen beim Stadtmarketingverein lägen und die Stadt Kitzingen für den Brandmanager keine zusätzlichen Leistungen zu erbringen hat.

 

Frau Biebl (Stadtmarketingverein Kitzingen) stellt auf Grund einer konkreten Frage zum Fisch als Maskottchen klar, dass alle im Ideenhandbuch aufgeführten Ideen lediglich zur Veranschaulichung visualisiert wurden. Die einzelnen Ideen werden bei einer möglichen Umsetzung neu erarbeitet und abgestimmt. Der Fisch war lediglich ein visualisierter Entwurf eines Grafikers der vorgegebenen Idee „ein Maskottchen für Kitzingen“.

 

 

 

beschlossen              14 dafür  12 dagegen

 

Auf Antrag von Stadträtin Wallrapp, wird der Beschluss durch einen Satz zu den noch abzuschließenden Vereinbarungen bezüglich der Abtretung der Verwertungs- und Nutzungsrechte mit den Ideengerbern ergänzt.  


1.      Vom Sachvortrag Nr. 2016/143 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen im „Ideenhandbuch für Kitzingen“ enthaltenen Ideen werden von den Rechteinhabern gegen eine Zahlung in Höhe von 15.000 € an die Stadt Kitzingen übertragen. Über die Abtretung der Verwertungs- und Nutzungsrechte wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

 

3.      Mit der vorgelegten „Kooperationsvereinbarung zum Markenbildungsprozess“ mit dem Stadtmarketingverein Kitzingen e.V. besteht Einverständnis.