TOP Ö 1: Satzung zur Aufhebung einer Veränderungssperre im Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 32 "Schwarzacher Staße Ost"

Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 8

Oberbürgermeister Müller verweist auf den Sachvortrag und informiert kurz, dass auf Grund eines gemeinsamen Antrages von Stadtratsmitgliedern am 02.06.2016 der Grundsatzbeschluss gefasst wurde, die am 14.04.2015 erlassene Veränderungssperre aufzuheben und in Folge dessen nun der Erlass einer entsprechenden Aufhebungssatzung erforderlich ist. Zwischenzeitlich habe die Regierung von Unterfranken schriftlich mitgeteilt, dass auf Grund dieser Entscheidung bezüglich des Zentrenkonzeptes öffentliche Fördergelder zurückgefordert werden.

 

Stadtrat Dr. Küntzer erklärt stellvertretend für die Antragsteller, dass diese entgegen der Meinung der Verwaltung und der Regierung von Unterfranken die Ansicht vertreten, dass ein Nahversorgungsmarkt an diesem Standort, dem Einzelhandelskonzept nicht widerspreche. Er bezieht sich hierbei auf ein Schaubild im Zentrenkonzept (Seite 69), auf dem eine Versorgungslücke in diesem Bereich (Schwarzacher Straße Ost) erkennbar wird. Die Stadt Kitzingen müsse ihr Konzept leben, die Entscheidung daran anpassen und entsprechend begründen. Daher vertritt er weiter den Standpunkt, dass die Veränderungssperre aufgehoben werden soll und die Ansiedlung eines Nahversorgermarktes an diesem Standort nach den rechtlich möglichen Maßstäben zu gewährleisten sei.

 

Oberbürgermeister Müller informiert, dass die Verwaltung im Zuge des Gerichtsverfahrens die fachliche Einschätzung des Konzepterstellers „Stadt + Handel“ eingeholt und dieser die Aussage getätigt habe, dass es sich an dieser Stelle nicht um Nahversorgung handle. Weiter befürchtet er, dass eine derartige Entscheidung Auswirkungen auf kommende Förderanträge für Projekte und Maßnahmen betreffend die Innenstadt und das Zentrenkonzept haben könnte und appelliert wegen der Gesamtsituation an die Verantwortung jedes einzelnen Stadtratsmitgliedes.

 

Nach ausführlicher Diskussion im Gremium geht die Verwaltung auf einige Verständnisfragen zum Zentrenkonzept ein und Bauamtsleiter Graumann verdeutlicht, dass die beiden Hauptpunkte des Zentrenkonzeptes zum einen die Stärkung der Innenstadt und zum anderes die Stabilisierung der Einkaufsbereiche am Stadtrand seien.

In Etwashausen sei zwar grundsätzlich eine Nahversorgung erforderlich, aber dieser Bereich befinde (Lochweg/ Schwarzacher Straße) sich eindeutig in nichtintegrierter Lage und solle zukunftsblickend eher zurückgenommen werden. Bauamtsleiter Graumann schildert, dass jede Entscheidung des Bauamtes auf Grundlage dieses Konzeptes beruht und betont wie wichtig diese Verlässlichkeit für alle Einzelhändler ist. Abschließend fügt er hinzu, dass das Finden eines Ersatzgrundstückes in Etwashausen schwierig sei.

 

Oberrechtsrätin Schmöger legt dar, dass die planerische Absicht der Stadt Kitzingen, an dieser Stelle keinen Einzelhandel zuzulassen in der Änderung des Bebauungsplanes ausschlaggebend sei. Die Veränderungssperre sei lediglich ein formales Instrument des Baurechts.

Oberrechtsrätin Schmöger informiert weiter, dass das Gerichtsverfahren von der Klägerseite wieder aufgenommen wurde und die Verwaltung bis zum 12.07.2016 eine Aussage bezüglich des weiteren Vorgehens tätigen müsse.

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Dr. Küntzer fasst Oberrechtsrätin Schmöger zusammen, dass der Grundsatzbeschluss vom 02.06.2016 durch die Aufhebung der Satzung (Veränderungssperre) umgesetzt werden müsse. Sollte der Verwaltungs- und Bauausschuss hierüber eine negative Entscheidung treffen, wäre im gleichen Zuge der Beschluss vom 02.06.2016 aufzuheben, da sonst materiell-rechtlich widersprüchliche Beschlusslagen bestehen.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2016/121 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt die gemäß Anlage 1 beigefügte Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre in einem Teilgebiet des Bebauungsplans Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“, 4. Änderung.

 

 

 

In Folge der negativen Beschlussfassung zum Erlass der Satzung, stellt Oberbürgermeister Müller die Aufhebung des Beschlusses vom 02.06.2016 zur Abstimmung.

 

 

 

beschlossen             dafür 8  dagegen 5

 

Der Beschluss des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 02.06.2016 bezüglich der Aufhebung der Veränderungssperre vom 14.04.2015 wird aufgehoben.

 

 

 

Oberbürgermeister Müller stellt fest, dass sich auf Grund der getroffenen mehrheitlichen Entscheidungen der Tagesordnungspunkt 2 bezüglich der Änderung des Bebauungsplanes erledigt hat und nicht zur Behandlung und Abstimmung kommen wird.