1. Vom Sachvortrag Nr. 2016/194 wird Kenntnis genommen.
2. Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt wird für die Haushaltsjahre 2017 - 2020 wie folgt festgesetzt:
2017: 333.000 €
2018: 383.000 €
2019: 113.000 €
2020: 63.000 €
Gesamt 2017 - 2020: 892.000 €
3. Die aus der Anlage zur Sitzungsvorlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.