TOP Ö 3.1: Antrag der CSU Fraktion vom 07.10.2015;
Neuausrichtung der städtischen Wohnungspolitik

Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 17

Stadtrat Moser erläutert ausführlich den Antrag. Nach Rücksprache mit Herrn Brand wurde mitgeteilt, dass der laut Antrag einzubeziehende Wirtschaftsprüfer nicht das richtige Bindeglied sei. Demnach möchte er den Beschluss insoweit ändern, dass der Verband der Wohnungswirtschaft stattdessen einbezogen werden soll. Mit dieser Änderung bittet Stadtrat Moser um Zustimmung aus dem Gremium.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium stellt Oberrechtsrätin Schmöger klar, dass die Obdachlosenfürsorge eine klassische hoheitliche Aufgabe sei und nicht an Private delegiert werden könne, demnach wäre die Schaffung von Obdachlosenwohnungen nach Übergabe an die Bau GmbH nicht mehr möglich.

 

Nach ausführlicher Diskussion zur Übernahme der Wohnungen durch die Bau GmbH, wird erkennbar, dass die Mehrheit dem Antrag nicht nachkommen wird, insbesondere auf Grund des Verlustes möglicher Fördergelder sowie der Kosten, die die Konzepterstellung verursacht.

 

Stadtrat Moser stellt klar, dass es bei dem Antrag noch nicht um die Übertragung der Gebäude gehe, sondern lediglich darum, dass sich die Stadt mit der Thematik weiter beschäftigt und der Bestand festgestellt wird. Des Weiteren fordert er das Aufzeigen von Vor- und Nachteilen mit dem Ziel weiteren sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen.

 

Stadträtin Wallrapp stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte.

 

 

 

abgelehnt                   dafür 8  dagegen 20

 

Dem Antrag von Stadträtin Wallrapp auf Schluss der Debatte wird stattgegeben.

 

 

 

Nach gründlichem Meinungsaustausch verliest der Oberbürgermeister den geänderten Beschlussentwurf und stellt diesen zur Abstimmung.


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2015/227/1 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Dem Stadtrat sowie dem Aufsichtsrat der Kitzinger Bau GmbH soll bis zum Jahresende 2017 unter Einbeziehung des Verbands der Wohnungswirtschaft aufgezeigt werden, ob die städtischen Wohnungen zur stadteigenen Kitzinger Bau GmbH übertragen werden können.

Die Vor- und Nachteile, die sich aus einer Verlagerung ergeben, sowie die anfallenden Kosten sollen den zuständigen Entscheidungsgremien im Zuge der zweiten Beschlussvorlage bis zum Jahresende vorgelegt werden.