TOP Ö 4: Bebauungsplan Nr. 106 "conneKT Technologiepark Kitzingen";
hier: Erste Änderung

Bauamtsleiter Graumann verweist auf die umfangreiche Sitzungsvorlage und erläutert anhand eines Übersichtplanes ausführlich die verschiedenen Änderungen (Punkt 3 des Sachvortrages) im Zusammenhang mit den Entwicklungen für die erste Bebauungsplanänderung im Bereich conneKT Technologiepark Kitzingen.

Bauamtsleiter Graumann geht auf diverse Fragen aus dem Gremium ein und stellt aus Sicht des Naturschutzes klar, dass die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden. Die Änderungen seien nicht derart substantiell, dass in die Umwelt eingegriffen würde.

Des Weiteren erläutert Bauamtsleiter Graumann in Zusammenhang mit dem Einzelhandel, dass das Einzelhandelskonzept bereits bei der ersten Aufstellung thematisiert wurde und ausschließlich Werksverkauf ermöglicht werden soll.

 

Stadtrat Müller betont, dass er solange das Klageverfahren Bahnstrecke Etwashausen – Schweinfurt laufe, einem Entgegenkommen nicht zustimmen werde und fordert den Investor auf, seine Klage zurückzuziehen.


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2016/233 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss der Stadt Kitzingen beschließt, den Bebauungsplan Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“,  zum ersten Mal zu ändern.

 

Gemäß § 13 BauGB wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert.

 

3.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss der Stadt Kitzingen billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“, 1. Änderung, auf Grundlage der Planzeichnung, der textlichen Festsetzungen und der Begründung jeweils in der Fassung vom 26.10.2016.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.