TOP Ö 9: Neuregelung § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG); Optionserklärung

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

 

1. Vom Sachvortrag Nr.2016/248 wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Stadt Kitzingen macht von ihrem Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt Würzburg zu erklären, dass für sämtliche, nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen der Stadt Kitzingen, die umsatzsteuerlich Sachbehandlung weiterhin nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung erfolgen soll.

 

3. Der Stadtrat ist über das Ergebnis der im Sachvortrag beschriebenen Prüfungsarbeiten zu informieren.