TOP Ö 7: Fortschreibung ISEK/Vorbereitende Untersuchung nach § 141 Baugesetzbuch im Bereich der Kitzinger Altstadt

Bauamtsleiter Graumann geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage Nr. 2016/186 ein und stellt den Gebietsumgriff dar.

Stadtrat Schardt begrüßt, dass die Alte Mainbrücke enthalten ist und fragt nach, ob das Gebiet um die Baltasar-Neumann-Straße erweitert werden könne.

Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass ein Gebiet in sich auch schlüssig sein müsse, was bei der Baltasar-Neumann-Straße mit Blick auf die Zuordnung zu Etwashausen schwierig sei. Darüber hinaus erfolgte für diesen Bereich mit der Dorferneuerung bereits eine städtebauliche Fördermaßnahme.

 

Auf Nachfrage stellt Bauamtsleiter Graumann dar, dass die hier vorliegende Grundlagenermittlung als Basis für die Ausschreibung der vorbereitenden Untersuchungen diene. Das Zeitfenster, bis abschließend die Ergebnisse im Gremium beschlossen werden können, beziffert er auf ein Jahr.

Auf die Frage, ob auch der Stadtrat beim Prozess eingebunden werde, bestätigt dies Oberbürgermeister Müller.

 

Stadtrat Moser fragt nach, ob mit der Festlegung des gesamten Altstadtbereiches auch dort die steuerlicher Regelungen nach § 7h EStG greifen.

Bauamtsleiter Graumann bejaht dies.


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2016/186 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt die Durchführung der Fortschreibung des ISEK bzw. von Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB im Bereich der Kitzinger Altstadt (siehe Anlage 2 der Sitzungsvorlage).

 

3.    Das zu untersuchende Gebiet ist im Lageplan (Anlage zur Niederschrift - Kitzingen Altstadt) dargestellt. Der Lageplan wird zum Bestandteil des Beschlusses.

 

4.    Die bereits bestehenden drei Sanierungsgebiete der Kitzinger Altstadt werden im Zusammenhang mit den Vorbereitenden Untersuchungen hinsichtlich des Erneuerungsfortschrittes überprüft.

 

5.    Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen wird dem Stadtrat mit einem Entscheidungsvorschlag vorgelegt.

 

6.    Für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchung wird ein geeignetes Planungsbüro beauftragt.