TOP Ö 5: Vollzug des BauGB: Bebauungsplan Nr. 32 "Schwarzacher Straße Ost", 4. Änderung;
hier: Billigung Entwurf und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5

Stadtplaner Pohl geht ausführlich auf den Sachverhalt 2016/261 zur Aufstellung des Bebauungsplans ein.

 

Stadtrat Moser verweist auf die ablehnende Haltung zur Schaffung eine Norma-Marktes in diesem Bereich, die stets mit dem Zentrenkonzept begründet wurde. Er äußert seinen Unmut, dass der Bebauungsplan nur für das eine Grundstück geändert werden soll. Darüber hinaus seien in unmittelbarer Nähe (ConneKT bzw. Dreistock) entsprechende Märkte möglich.

 

Oberbürgermeister Müller stellt dar, dass es in heutiger Sitzung um die Aufstellung des Bebauungsplans gehe und die Verwaltung den Auftrag zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens habe. Die Entscheidung zum Norma-Markt soll nicht nochmals diskutiert werden.


Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass der Vergleich mit ConneKT bzw. dem Dreistock nicht richtig sei. Zwar sei Einzelhandel in diesem Bereich zulässig, jedoch sind auch hier die zentrenrelevanten Produkte ausgeschlossen. Hier geht es um Einrichtungen im Sinne eines sog. Werksverkaufs mit entsprechender Unterordnung.

 

Bei folgender Diskussion wird von Stadtrat Moser auch auf die Nahversorgung in Etwashausen verwiesen sowie auf viele andere Städte um Kitzingen, die eine Vielzahl von Einkaufsmärkten errichten.

 

Stadtrat Steinruck verweist auf die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und auf einen Widerspruch zu den Dachformen.

Aus der Mitte des Gremium kommt die Bitte, dass sinnvollerweise alle Dachformen zugelassen werden sollten.

Oberbürgermeister Müller sagt zu, dies aufzunehmen.


 

1.      Vom Sachvortrag 2016/261 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“ in der Fassung der 4. Änderung mit zeichnerischem und textlichem Teil, jeweils in der Fassung vom 08.12.2016, sowie der Begründung in der Fassung vom 08.12.2016 wird gebilligt.

 

3.      Der gebilligte Änderungsentwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt.

 

4.      Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses und der Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt.