Sitzung: 13.02.2017 BV/002/2017
Oberbürgermeister Müller weist eingangs darauf hin, dass in der letzten Bürgerversammlung Einigkeit bestand, den Gehweg nördlichen der Straße nach Sickershausen bis zum Aufgang zum Friedhof zu verlängern und hierfür mit dem Eigentümer hinsichtlich eines Grundstückserwerbs zu sprechen. Dieser habe den Verkauf abgelehnt. Das Bauamt hat daraufhin weitere Möglichkeiten für diesen Bereich eruiert.
Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass die Verwaltung verschiedene Möglichkeiten geprüft habe. Die Straße nach Sickershausen sei zu schmal, um ohne das benannte Grundstück einen Gehweg zu schaffen. Darüber hinaus sei die Querung der Straße mit Blick auf den Verkehr aus Sickershausen kommend sowie die unübersichtliche Baumbepflanzung an dieser Stelle schwierig.
Zur Verbesserung der Situation wurde bereits ein Rückschnitt an der bestehenden Bepflanzung vorgenommen. Darüber hinaus könnte ein restlicher im Eigentum der Stadt Kitzingen befindlicher Grundstücksteil im nördlichen Bereich (ca. 22 m) als Gehweg umgebaut werden, so dass man anschließend auf die andere Straßenseite queren könne. Anschließend müsse man die Straße nochmals in Richtung Friedhof queren. Weitere Möglichkeiten seien mit den bestehenden Flächenverhältnissen nicht umzusetzen. Eine Realisierung dessen ist für das Frühjahr 2017 geplant.
Ein Herr weist darauf hin, dass man die Straße komplett nach Süden verschieben könne, somit hätte man genügend Platz für einen Gehweg.
Oberbürgermeister Müller gibt zu bedenken, dass dies ein unverhältnismäßig hoher Aufwand – auch finanziell - darstelle, nachdem dann die Straße mit komplettem Unterbau teilweise neu errichtet werden müsse.
Aus der Mitte der Versammlung wird zu Bedenken gegeben, weshalb für diesen Teilbereich der benannte Aufwand für relativ wenige Nutzer aufgenommen werde. Es gibt in Hohenfeld eine Vielzahl von Straßen ohne Gehweg, die höher Frequentiert seien.
Im Folgenden haben einzelne Bürger verschiedene Fragen bzw. Anmerkungen zur Situation. So wird eine Überquerungshilfe bzw. ein Zebrastreifen angesprochen. Außerdem wurde die Meinung vertreten, dass zu besseren Einsichtnahme die Linde gefällt werden müsse. Darüber hinaus schlägt ein Bürger vor, dort ein Schild „Achtung Fußgänger“ aufzustellen.
Oberbürgermeister Müller stellt dar, dass eine Überquerungshilfe bzw. ein Zebrastreifen an dieser Stelle verkehrsrechtlich nicht zulässig sei. Die Linde werde man nicht fällen. Den Hinweis mit dem Schild werde er weitergeben. Die Anregung wurde aus der Versammlung des vergangenen Jahres aufgenommen. Der aufgezeigte Weg sei die pragmatischste Lösung.
Ein Herr verweist auf den Linksknick, der in den Gehweg mündet und gibt zu bedenken, dass manche Fahrzeugführer diesen mangels optischer Abgrenzung nutzen. Er bittet um Prüfung, ob an dieser Stelle eine Markierung angebracht werden könne.
Oberbürgermeister Müller sagt eine Prüfung zu, im Rahmen der Maßnahme dort etwas anzubringen, wundert sich aber schon, dass der Straßenverlauf nicht ersichtlich sein soll.
Herr Schwarz verweist auf eine Stelle, an der man vom Felsenkeller direkt über die Straße gehen können sollte. Seiner Auffassung nach sollte man dort einen Überweg machen.
Herr Sattes stellt dar, dass dies der Ortsverschönerungsverein bereits machen wollte, der Bauhof dies aus verkehrsrechtlicher Sicht jedoch nicht genehmigt hatte.