TOP Ö 4: Konversion - Richthofen Circle, hier: Grundsatzbeschluss zur Art der baulichen Nutzung

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 4, Anwesend: 28

A. Bauamtsleiter Janner geht kurz auf den Sachverhalt ein. Er stellt dar, dass mit Blick auf den umliegenden Gebietscharakter (Gewerbegebiet) sowie die nötige Genehmigung des Flächennutzungsplanes die Art der baulichen Nutzung in Form eines Sondergebietes für Reitsport und Freizeit, mit angegliedertem Wohnen festzulegen.

2. Bürgermeister Christof gibt zu Bedenken, dass der Stadtrat die Planungen des Investors nicht kenne und eine Entscheidung zur Stadtentwicklung ohne diese Informationen nicht getroffen werden könne.

Bauamtsleiter Janner stellt dar, dass beim Verkauf durch die BIMA die Stadt kein Mitentscheidungsrecht habe und die spätere Nutzung insoweit mit der BIMA abgesprochen sei. Im Übrigen müsse der Stadtrat im Bebauungsplanverfahren ohnehin über die Inhalte des Bebauungsplanes abstimmen.

Im Folgenden entsteht eine ausführliche Diskussion, worauf Stadträtin Richter den Antrag auf Schluss der Debatte stellt.

 


 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Stadtrat empfiehlt als künftige Art der baulichen Nutzung für das Areal „Richthofen Circle“ ein Sondergebiet für Reitsport und Freizeit, mit angegliedertem Wohnen.

 

3.        Der Stadtrat weist darauf hin, dass die Erschließung des Richthofen Circle in die Zuständigkeit des Erwerbers fällt.

 

4.        Der Stadtrat weist ferner darauf hin, dass die zukünftige Nutzungsausrichtung über ein Planverfahren abzusichern ist.