TOP Ö 7: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Am Mainstockheimer Weg III", Gemeinde Biebelried, beschleunigtes Verfahren nach § 13 b i.V.m. 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Oberbürgermeister Müller gibt den Beschluss 2020/051 zur Abstimmung.


1.    Vom Sachvortrag 2020/051 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitzuteilen.