TOP Ö 2: BGV-Nr. 2019/167;
Bauantrag zur Errichtung eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit 4 Wohnungen, Mainstockheimer Str. 37

Oberbürgermeister Müller begrüßt den Eigentümer/Bauherren Herrn Wittmann, dieser stellt dem Gremium das Projekt in der heutigen Sitzung vor.

 

Bauamtsleiter Graumann gibt vorab nochmal einen kurzen Überblick; das Projekt sei bereits in der Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses am 23.01.2020 vorgetragen worden, eine Beschlussfassung konnte aufgrund fehlender Visualisierung nicht erfolgen. Diese wurde in der Sitzungsvorlage 2020/071 ergänzt. Er unterstreicht, der Beschluss sei keine abschließende Genehmigung für das Bauvorhaben, es sei lediglich die Zustimmung zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens. Er ergänzt, es wurde bereits im Jahre 2012 über den Bauantrag entschieden, nunmehr sollen aber abweichende Pläne realisiert werden (3 statt 2 massiveren Gebäuden), deshalb würde die Thematik dem Verwaltungs- und Bauausschuss nochmals zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Herr Wittmann informiert das Gremium über die Gründe der Änderung seines Bauvorhabens.

 

Stadtrat Pauluhn geht darauf ein, dass hier das unterste von 3 Häusern zuerst realisiert werden würde, er befürchtet eine Zersiedelung und erkundigt sich nach den Beweggründen hierfür.

 

Herr Wittmann betont, das Grundstück sei bereits geräumt und ein Abriss des Hauses in jedem Fall geboten. Eine zügige Realisierung sei hier möglich.

 

Nachdem kurz über die Visualisierung diskutiert wurde, macht Stadtrat Pauluhn den Vorschlag, die Anlage 9 zur Sitzungsvorlage als Bestandteil der Beschlussfassung aufzunehmen.

 

Sowohl Oberbürgermeister Müller als auch Herr Wittmann willigen dem ein.


1.    Vom Sachvortrag 2020/071 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss stimmt der Errichtung eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit 4 Wohnungen aus planungsrechtlicher Sicht zu. (Anlage 1, Anlage 9)