Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG)
wird
Oberbürgermeister S t e f a
n G ü n t n e r
mit Wirkung vom
01.06.2020 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kitzingen bestellt. Der
Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.
Die Bestellung kann
jederzeit widerrufen werden und erlischt spätestens mit Ablauf der
Amtszeit als
Oberbürgermeister.