TOP Ö 8.2: Wasserschaden Einfeldhalle Grund- und Mittelschule Siedlung (Lfd.Nr. 14)

Zur Lfd.Nr. 14 wird die Frage nach der Haftung gestellt. Rechtsdirektorin Schmöger führt aus, dass die Bauleistungsversicherung weitestgehend einspringe. Die genaue Schuldfrage sei sicherlich noch nicht abschließend geklärt, aber für die Versicherung nicht relevant. Oberbürgermeister Güntner gibt die Einschätzung des Sachgebiets Hochbau weiter, dass die Halle im Jahr 2020 sicherlich nicht genutzt werden kann.