Sitzung: 28.05.2020 STR/010/2020
Zur Lfd.Nr. 14 wird
die Frage nach der Haftung gestellt. Rechtsdirektorin Schmöger führt
aus, dass die Bauleistungsversicherung weitestgehend einspringe. Die genaue
Schuldfrage sei sicherlich noch nicht abschließend geklärt, aber für die
Versicherung nicht relevant. Oberbürgermeister Güntner gibt die
Einschätzung des Sachgebiets Hochbau weiter, dass die Halle im Jahr 2020
sicherlich nicht genutzt werden kann.