TOP Ö 3: Gebührenbedarf Friedhöfe Kitzingen; Kalkulation durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV)

Verwaltungsoberinspektorin Dietenberger führt in die Thematik ein, in dem sie über die Beanstandung des BKPV bzgl. der Gebührenermittlung der Bestattungseinrichtungen informiert. Herr Mühlfeld stellt den Sachverhalt ausführlich vor. Als Hauptgründe für die deutliche, aber aus seiner Sicht notwendige Kostenanpassung, nennt er die seit Jahren versäumte Gebührenkalkulation und die Kosten für die neue Aussegnungshalle. Bisher habe die Stadtverwaltung 20% der Kosten zu Lasten der allgemeinen Deckungsmittel getragen, um den Bürger zu entlasten. Dies sei jedoch eigentlich nicht zulässig, da nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu handeln sei und man kostendeckend arbeiten müsse. Der Sachverhalt wird intensiv diskutiert. Oberbürgermeister Güntner nimmt den Wunsch des Gremiums auf und legt fest, dass die Kalkulation nochmals durchgeführt werden solle. Er bittet Herrn Mühlfeld, hierbei eine gleichwertige Gewichtung von Erd- und Urnenbestattungen vorzunehmen, einen anderen Zinssatz für die kalkulatorischen Kosten zu verwenden und den Aufwand für die Pflege von Grünflächen zu berücksichtigen. Dies möge er bitte in der nächsten Sitzung des Stadtrats vorstellen.


1.    Vom Sachvortrag 2020/192 wird Kenntnis genommen.