TOP Ö 8: Bestellung von Bürgermeisterin Astrid Glos zur Standesbeamtin

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Bürgermeisterin Glos ist aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen und verlässt ohne Aufforderung ihren Sitzplatz.

 


Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG)

 

wird

 

Bürgermeisterin   A s t r i d   G l o s

 

mit Wirkung zum 01.10.2020 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Kitzingen bestellt. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit als Bürgermeisterin.