Bürgermeisterin Glos ist
aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und der Beschlussfassung
ausgeschlossen und verlässt ohne Aufforderung ihren Sitzplatz.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG)
wird
Bürgermeisterin A s t r i d
G l o s
mit Wirkung zum 01.10.2020 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Kitzingen bestellt. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit als Bürgermeisterin.