TOP Ö 3: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marktsteft; Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

1.    Vom Sachvortrag 2020/207 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Stadt Marktsteft mitzuteilen.