TOP Ö 1: 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 27 "Gewerbegebiet Goldberg"; Aufstellungsbeschluss

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Bauamtsleiter Graumann umreißt kurz das Vorhaben und begründet, warum der Verlauf des Geh- und Radweges geändert werden müsse. Hierfür sei eine B-Plan-Änderung notwendig. Wenn das Gremium dieser Änderung heute zustimme, würde der Entwurf mit den Beteiligten erarbeitet und dem Verwaltungs- und Bauausschuss erneut vorgelegt werden. Auf Nachfrage von Stadtrat Freitag teilt er mit, dass die Finanzierung durch den Eigentümer erfolgt.

 


1.      Vom Sachvortrag 2020/138 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 027 „Gewerbegebiet Goldberg“ wird, wie im Sachvortrag dargestellt, nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum zweiten Mal geändert. Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan im sog. beschleunigten Verfahren geändert. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan, Anlage 1, (maßstabslos) ersichtlich und betrifft die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 5990/5, 5927/8, 5990/6.