TOP Ö 5: Feststellung der Jahresrechnung 2008 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe sowie Entlastung der Verwaltung

Beschluss: Ohne Abstimmung

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2008 der

Stadt Kitzingen und der von der Stadt verwalteten Stiftung für Alten- und Pflegehilfe

nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt und die Entlastung erteilt.